Nachgewiesen werden die im Bundessteuerblatt und den Karteien der Länder veröffentlichten Verwaltungsvorschriften für die Zeit ab 1978. Seit 1979 werden alle dokumentationswürdigen Schreiben des Bundesministers der Finanzen und Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder aufgenommen.
Die steuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften werden in vollem Wortlaut nachgewiesen. Weiterhin verfügbar sind Richtlinien zum Einkommen-, Umsatz-, Lohn-, Körperschaft-, Vermögen-, Gewerbe- und Grundsteuerrecht sowie die Richtlinien zur Bewertung des Grundvermögens.