• 11.10.2024
  • juris PraxisReport Familien- und Erbrecht

Formunwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung bei nicht ausschließlicher Eigenhändigkeit durch die Erblasserin

Das OLG München hat sich mit der Problematik befasst, inwieweit eine Verfügung von Todes wegen formunwirksam ist, wenn handschriftliche Symbole auf der Verfügung niedergeschrieben wurden, der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleben benannt wurde und die Verfügung von Todes wegen nicht am Ende durch eine Unterschrift abgeschlossen wurde.
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht

Quelle:
juris PraxisReport Familien- und Erbrecht

Fundstelle:
jurisPR-FamR 20/2024 Anm. 5

Autoren:
Stephanie Linnartz