- 11.10.2024
- juris PraxisReport Familien- und Erbrecht
Formunwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung bei nicht ausschließlicher Eigenhändigkeit durch die Erblasserin
Das OLG München hat sich mit der Problematik befasst, inwieweit eine Verfügung von Todes wegen formunwirksam ist, wenn handschriftliche Symbole auf der Verfügung niedergeschrieben wurden, der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleben benannt wurde und die Verfügung von Todes wegen nicht am Ende durch eine Unterschrift abgeschlossen wurde.