- 14.02.2025
- juris PraxisReport IT-Recht
Teilen eines Postings im Internet ist noch kein „Zu-eigen-Machen“
In straf- und zivilrechtlicher Hinsicht stellt sich die Frage, wann die Nutzer sozialer Netzwerke rechtswidrige Inhalte Dritter derart für sich übernehmen, dass sie selbst wegen der Rechtsverletzung bzw. einer Straftat in Anspruch genommen und verfolgt werden können. Der BGH hat diesbezüglich darauf hingewiesen, dass von einem Zu-eigen-Machen dann auszugehen ist, „wenn der in Anspruch Genommene nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung für die von ihm als Äußerungen anderer Personen veröffentlichten Inhalte übernimmt, was aus Sicht eines verständigen Lesers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu beurteilen ist“ (BGH, Urt. v. 02.07.2019 - VI ZR 494/17 Rn. 62). Das KG hatte sich in diesem Zusammenhang mit dem „Teilen“ eines Instagram-Posts zu befassen.
Der vollständige Artikel ist enthalten in juris PraxisReport IT-Recht.
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
Zugriff erhalten Sie mit diesen Produkten:
juris Datenschutz
Umfassende Fachliteratur zu DSGVO, BDSG und TTDSG vernetzt und sukzessive aktualisiert.
juris DAV
Nutzen Sie Rechtsprechung, Gesetze, Grundlagen-Literatur und die exklusive DAA-Onlinefortbildung mit 25 % Preisvorteil.
juris IT-Recht
Beantwortet alle Fragen aus dem IT-rechtlichen Alltag (DSGVO, BDSG, TMG, TKG u.v.m.) unter Berücksichtigung von UWG und StGB.
juris Kommune Premium
Das umfassendste Komplettpaket für die Kommunalverwaltung.
juris Kommune Professionell
Online-Zugriff auf die juris Recherche von allen Arbeitsplätzen Ihrer Kommune.
juris Medienrecht
Unterstützt in allen Fragen des nationalen und europäischen Telekommunikations- und Rundfunkrechts, inkl. Verlags-, Leistungsschutz- und Wettbewerbsrecht.
juris Professionell
Nutzen Sie Rechtsprechung, Bundes- und Europarecht, den juris PraxisKommentar BGB, rund 20 juris Zeitschriften sowie die juris Literaturnachweise.
juris Spectrum
Das umfangreichste juris Recherche-Paket über alle Rechtsgebiete: Rechtsprechung, Vorschriften, Fachliteratur - intelligent verlinkt, immer aktuell.