• 14.08.2025
  • Arbeitsrecht aktiv (AA)

Arbeitszeugnis: Welches Datum gehört auf das Arbeitszeugnis?

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten über das Zeugnisdatum. Ein Arbeitszeugnis, das ein anderes Datum als den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses trägt, könnte darauf hindeuten, dass das Arbeitsverhältnis nicht einvernehmlich beendet wurde. Verständlicherweise möchten ArbN diesen Eindruck vermeiden. Aber: Es bleibt beim Grundsatz, dass das Zeugnis das Datum zu tragen hat – und tragen darf –, das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht.

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Arbeitsrecht aktiv (AA)
Quelle: Fundstelle:
  • AA 2025, 134
Autoren:
  • Petra Wronewitz