- 23.04.2025
- Arbeits-Rechtsberater (ArbRB)
Rechtmäßige Ungleichbehandlung in Tarifverträgen
Laut dem BAG behandeln einige Tarifverträge Arbeitnehmergruppen bei der Gewährung von Zuschlägen zu Unrecht unterschiedlich. Das Vorgehen des BAG, in diesen Fällen zugunsten der benachteiligten Gruppe eine „Anpassung nach oben“ vorzunehmen, hat das BVerfG jüngst für Nachtarbeitszuschläge für verfassungswidrig erklärt. Der Beitrag zeigt vor diesem Hintergrund Gestaltungsspielräume und Gestaltungsgrenzen für Tarifvertragsparteien auf.
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