• 03.04.2024
  • Außenwirtschaftliche Praxis (AW-Prax)

EU-Lieferketten-Richtlinie

Am 13.12.2023 haben sich der Rat und das Europäische Parlament zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie vorläufig geeinigt. Die Einigung muss noch formal beschlossen und die Details der Richtlinie müssen auf technischer Ebene noch verfasst werden. Mit einer Verabschiedung wird noch vor den Europaparlamentswahlen am 9.6.2024 gerechnet. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit zur Umsetzung in das jeweilige nationale Recht.

Außenwirtschaftliche Praxis (AW-Prax)

Quelle:
Außenwirtschaftliche Praxis (AW-Prax)

Fundstelle:
AW-Prax 2024, 48

Autoren:
Christoph Graf von Bernstorff