• 07.05.2024
  • Betriebliche Prävention (BePr)

Cannabis: Kein Joint im Job

Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) vom 01. 04. 2024, abgedruckt im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Nr. 109 vom 27. 03. 2024, hat die Bundesregierung mit Wirkung zum 1. April 2024 ein politisches Projekt „unter Dach und Fach“ gebracht, das in den vergangenen zwei Jahren von Medizinern und Sozialwissenschaftlern ebenso kontrovers diskutiert wurde wie von Richtern, Staatsanwälten und Vertretern der Polizei.

Wenngleich dabei vorrangig Fragen des Jugend- und Gesundheitsschutzes wie auch der Suchtprophylaxe im Raum standen, gibt es auch beim Themenfeld Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit Korrekturen, die die betriebliche Praxis kennen sollte.

Betriebliche Prävention (BePr)

Quelle:
Betriebliche Prävention (BePr)

Fundstelle:
BePr 2024, 227-228

Autoren:
Dr. jur. Kurt Kreizberg