- 19.02.2025
- Betriebliche Prävention (BePr)
Versicherungsschutz bei Sturzunfällen mit unklarer Beweislage
Prof. Dr. jur. Eberhard Jung stellt Ihnen Rechtsthematiken vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant sind.
Bei Sturzunfällen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stellt sich oftmals die Frage, ob der eingetretene Körperschaden auf einer bei der verletzten Person bereits vorhandenen Krankheit bzw. einer sog. inneren Ursache beruht oder ob er durch einen Unfall bei der Arbeit eingetreten ist. So hat beispielsweise das Bayerische Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 15. 01. 2024 – L 3 U 132/21 – (s. u. 1.) festgestellt, dass die bloße Möglichkeit der Mitverursachung durch eine innere Ursache nicht ausreichend ist, um die festgestellte Ursächlichkeit einer versicherten Tätigkeit zu verdrängen. Mit seiner Entscheidung hatte das LSG u. a. Bezug genommen auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. 02. 2009 – B 2 U 18/07 R –, das den Sturz eines Rettungssanitäters betroffen hatte (s. u. 2.).