- 18.02.2025
- Goltdammer's Archiv für Strafrecht (GA)
Fehlschlag des Versuchs bei Entfallen außertatbestandlicher Ziele
Inwiefern das Entfallen außertatbestandlicher Ziele die Möglichkeit eines Rücktritts ausschließt, ist seit jeher umstritten. Der Beitrag setzt sich kritisch mit einer Meinungsgruppe auseinander, die hierfür zwischen unbeendeten und beendeten Versuchen differenziert und nur bei letzteren einen Fehlschlag des Versuchs ablehnt. Überlegungen zum Hintergrund der weit überwiegend für erforderlich gehaltenen grundsätzlichen Unterscheidung nach den Versuchsstadien des unbeendeten und beendeten Versuchs sprechen jedoch gegen einen derartigen Einfluss auf die Möglichkeit eines Rücktritts in diesen Fällen. Auch weitere Argumente, insbesondere betreffend einer neuen „Tat“ nach Wegfall des Handlungsziels, vermögen eine solche Differenzierung beim Rücktritt nicht überzeugend zu begründen.
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