• 05.03.2026
  • Die Steuerberatung (Stbg)

Argumente im Streit um die Umsatzsteuer nach § 14c UStG

Argumente im Streit um die Umsatzsteuer nach § 14c UStG

§ 14c UStG verpflichtet den Aussteller von falschen Rechnungen zur Zahlung der ausgewiesenen Steuer, auch wenn kein steuerpflichtiger Sachverhalt verwirklicht wurde oder die tatsächlich entstandene Steuer unter dem ausgewiesenen Betrag liegt. Die Regelung trifft Unternehmer und Nicht-Unternehmer gleichermaßen. Beide sind hinsichtlich der durch § 14c UStG entstandenen Steueransprüche zur Abgabe von Steueranmeldungen verpflichtet, so dass Verstöße in vielen Fällen auch steuerstrafrechtlich relevant werden und zu Haftungsverfahren nach den §§ 69 und 71 AO führen. Die Vorschrift betrifft eine große Bandbreite an Konstellationen – von Fällen der versehentlichen Fehl- oder Mehrfachausstellung von Rechnungen in ganz soliden und rechtstreuen Unternehmen bis hin zu Umsatzsteuerbetrugsmodellen, bei denen nicht nur die Initiatoren, sondern auch die zwischengeschalteten Kettenglieder von den Behörden letztlich auf der Basis von § 14c UStG verfolgt und in Anspruch genommen werden. Entsprechend oft ist die Anwendung und Auslegung von § 14c UStG Auslöser von Rechtsbehelfsverfahren.

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Die Steuerberatung (Stbg)
Quelle: Fundstelle:
  • Stbg 2026, 68-71
Autoren:
  • RA/FAStR Dr. Martin Wulf