- 14.10.2024
- Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)
Zur Unmöglichkeit der Übertragung des Eigentums an Betäubungsmitteln
Während die Frage, ob der Besitz von illegalen Betäubungsmitteln zum strafrechtlich geschützten Vermögen zählt und damit – für den Fall der Abnötigung oder Erschleichung – die Anwendbarkeit von Tatbeständen wie §§ 253, 263 StGB zu tragen vermag, erhebliche Aufmerksamkeit erfährt, erscheint die Frage nach einem diesbezüglichen Eigentumsschutz regelmäßig als zu vernachlässigendes Anhängsel. Dabei zeigt sich bei genauerem Hinsehen, dass – gewissermaßen parallel zum Vermögensschutz – vieles gegen eine Zuerkennung eines eigentumsstrafrechtlichen Schutzes spricht. Auf vorgelagerter Stufe setzt in diesem Zusammenhang die Frage an, auf welche Weise überhaupt Eigentum an (illegalen) Betäubungsmitteln zur Entstehung gelangen kann. Der Beitrag nimmt sich, nicht zuletzt in Reaktion auf einen aktuellen Vorstoß zur Übertragbarkeit von Betäubungsmittel-Eigentum, sowohl der (zivilrechtlichen) Fragestellung nach den Eigentumsverhältnissen als auch der (aus der Perspektive des Strafrechts zu beantwortenden) Fragestellung nach der Sinnhaftigkeit eines Eigentumsschutzes an.