- 15.11.2024
- Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)
Die Berücksichtigung von „Strafschadensersatz“ bei der Strafzumessung
Der Beitrag behandelt die Frage, wie Schadensersatzleistungen des Täters bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind. Er trifft eine Unterscheidung zwischen Schadensersatzansprüchen, die nur dem materiellen Ausgleich des Geschädigten dienen, und Schadensersatzansprüchen, die auch Genugtuung bezwecken. Letztere enthalten punitive Elemente und sind daher bei der Strafzumessung stärker zu berücksichtigen.