• 14.08.2024
  • Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)

Der neue Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung – muss das wirklich sein?

Im Juni ist der Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung (§ 108f StGB) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber reagierte damit erstaunlich zügig auf die zur sog. Maskenaffäre ergangene ober- und höchstgerichtliche Rechtsprechung, nach der die Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gem. § 108e StGB nur Handlungen eines Mandatsträgers bei Wahrnehmung des Mandats, aber nicht neben der Mandatsausübung erfasst. § 108f StGB dürfte zwar die Gemüter beruhigen und die Empörung der Bevölkerung über geschäftstüchtige Abgeordnete besänftigen. Der (hohe) Preis dafür sind allerdings ein Bruch mit der Systematik des deutschen Korruptionsstrafrechts und Friktionen mit dem ultima-ratio-Grundsatz.

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)

Quelle:
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra)

Fundstelle:
wistra 2024, 317-326

Autoren:
Theresa Friedrich
Markus Gierok