• 25.10.2024
  • Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Sternebewertungen als irreführende Werbung

Kundenbewertungen sind im Internet nicht mehr wegzudenken. Der BGH hatte in einer aktuellen Entscheidung die Frage zu beantworten, ob ein mit einer Durchschnittsnote werbender Anbieter nach § 5a Abs. 1 Nr. 1 und 2 UWG verpflichtet ist, die Kundenbewertungen nach Sterneklassen aufzuschlüsseln. Der BGH hat die Frage verneint. Bei der Aufgliederung nach Sterneklassen handele es sich zwar um eine nützliche, aber nicht um eine wesentliche Information i. S. v. § 5a Abs. 1 UWG, wenn die Gesamtzahl und der Zeitraum der berücksichtigten Bewertungen angegeben werden. Der Verfasser ordnet die Entscheidung insbesondere in die parallel liegende UWG-Fallgruppe der Werbung mit Testergebnissen ein und stimmt ihr in Tenor und Begründung zu.

Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Quelle:
Wettbewerb in Recht und Praxis (wrp)

Fundstelle:
WRP 2024, 1290-1293

Autoren:
Ulrich Franz