- 24.04.2025
- Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP)
Kanzlei 4.0: KI nutzen – Datenschutz wahren
Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Kanzleien nicht mehr wegzudenken, und wird insbesondere eingesetzt, um die Administration zu vereinfachen. Häufig wird die KI bei Recherche-Arbeiten genutzt, aber auch um Texte zu generieren, Daten zu analysieren oder E-Mails zu schreiben. Darüber hinaus kann die KI Mandate selbstständig bearbeiten oder auch intern bei der Bewerberwahl eingesetzt werden. Vorgaben dazu gibt die KI-Verordnung (KI-VO). Regelmäßig werden personenbezogene Daten in der KI verarbeitet, sodass dann die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) zum Tragen kommen. In der KI-VO zeigt sich ein risikobasierter Ansatz: Je höher das Risiko ist, desto strenger sind die Pflichten. Nutzende von KI im Kanzleialltag sind gut beraten, sich frühzeitig mit dem (neuen) Rechte- und Pflichtenkreis vertraut zu machen.
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