juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht StVG | StVO | Zivilrecht | Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht | BKatV | StVZO | FeV | FZV

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Der juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht erläutert neben dem StVG und der StVO auch die zivilrechtlichen Grundlagen sowie die relevanten Regelungen angrenzender Rechtsbereiche wie Verwaltungs- oder Strafrecht umfassend und praxisnah. Profitieren Sie von der langjährigen Praxiserfahrung des Autorenteams.

Die Autorinnen und Autoren prägen als Richterinnen und Richter in den speziell mit verkehrsrechtlichen Fragestellungen befassten Kammern und Senaten die aktuelle Rechtsprechung maßgeblich mit. Zitierte Rechtsprechung, Gesetze und Literaturquellen rufen Sie einfach per Mausklick auf.

  • Topaktuelle Kommentierung mit maximalem Praxisbezug
  • Innovative Einstiegsmöglichkeit über Mandatssituationen
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Herausgeber und Autoren
Herausgeber/Autoren:  Hans-Peter Freymann (Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Saarbrücken) |  Wolfgang Wellner (Richter am Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe)
Teilherausgeber (Verwaltungsrecht):  Dr. Michael Trésoret (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, Neustadt an der Weinstraße)
Bearbeiter:  Dr. Judith Begemann (Richterin am Verwaltungsgericht, Trier) |  Dr. Christof Berthold (Präsident des Verwaltungsgerichts, Neustadt/Wstr.) |  Dr. Gordon Dawirs (Richter am Verwaltungsgericht, Koblenz) |  Norman Doukoff, M.A. (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a. D., München) |  Christian Feskorn (Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin) |  Hans-Peter Freymann (Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts, Saarbrücken) |  Michael Görlinger (Saarbrücken) |  Dr. Andreas Grube (Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe) |  Dr. Dirk Halbach (Richter am Oberlandesgericht a.D., Bonn) |  Dr. Michael Helle (Vorsitzender Richter am Kammergericht a.D., Berlin) |  Mandy Hrube (Rechtsanwältin, Hamburg) |  Stefan Jakobs (Richter am Verwaltungsgericht, z.Zt. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz) |  Dr. Christian Klein (Richter am Verwaltungsgericht, Koblenz) |  Dr. Christoph Lafontaine (Vorsitzender Richter am Landgericht, Saarbrücken) |  Dr. Jutta Laws, M.M. (Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Hamm) |  Dirk S. Lennartz (Richter am Oberlandesgericht, Stuttgart) |  Thomas Lohmeyer (Richter am Oberlandesgericht, Hamm) |  Dr. Peter-Hendrik Müther (Vorsitzender Richter am Kammergericht, Berlin) |  Matthias Neu (Richter am Verwaltungsgericht, Trier, z.Zt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht, Leipzig) |  Dr. Holger Niehaus (Richter am Landgericht, Düsseldorf) |  Felicitas Pause-Münch (Richterin am Verwaltungsgericht, Trier) |  Dr. Jens Rogler (Vorsitzender Richter am Landgericht, Nürnberg-Fürth) |  Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Helmut Rüßmann (Richter am Saarländischen Oberlandesgericht a.D) (Vormals Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie, Universität des Saarlandes) (Honorarprofessor der Eötvös Loránd Universität, Budapest ) |  Dr. Karsten Schmidt (Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe) |  Dr. Hans-Joseph Scholten (Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D., Düsseldorf) |  Dr. Manfred Siegmund (Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht a.D., Köln) |  Christian Spelz (Vorsitzender Richter am Landgericht, z.Zt. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf) |  Dr. Christoph Stieber (Richter am Oberverwaltungsgericht, Koblenz) |  Ewald Ternig (Diplom-Verwaltungswirt (FH), Dozent Verkehrsrecht, Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz/Landespolizeischule, Hahn) |  Günter Vinke (Richter am Oberlandesgericht, Hamm) |  Dr. Stefan Weiland (Richter am Landgericht, z.Zt. Ministerium der Justiz des Saarlandes, Saarbrücken) |  Alexander Weinland (Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe, Saarbrücken) |  Dr. Stefan Weiß (Richter am Landgericht, z.Zt. Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe, Saarbrücken) |  Dr. Sigurd Wern (Vorsitzender Richter am Landgericht, Saarbrücken) |  Dr. Robert Wolf (Richter am Verwaltungsgericht, Berlin)

juris PraxisKommentar Straßenverkehrsrecht: Von Richterinnen und Richtern aus erster Hand

Wir alle nehmen täglich am Straßenverkehr teil, ob mit dem PKW oder Motorrad, als Radfahrer oder Fußgänger. Für jeden gilt das Straßenverkehrsrecht. Im Streitfall müssen Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Mitarbeiter in Versicherungen und Verwaltungen eine Vielzahl an Regelungen aus dem Zivilrecht, dem Straf- und Bußgeldrecht und dem Verwaltungsrecht berücksichtigen. Mit dem juris PraxisKommentar erlangen Sie profunde Kenntnisse, sei es als anwaltlicher Berater oder im Richteramt.

Die Autorinnen und Autoren sind überwiegend als Richterinnen und Richter in den Kammern und Senaten beschäftigt, die sich mit den speziellen verkehrsrechtlichen Fragestellungen befassen. So sind sie maßgeblich an der Prägung der Rechtsprechung beteiligt und kommentieren mit ihrer langjährigen Erfahrung umfassend und praxisnah:

  • Straßenverkehrsgesetz - StVG
  • Straßenverkehrsordnung - StVO
  • Haftung und Schadenersatz nach BGB und anderen Vorschriften (z.B. HaftpflG)
  • Gesetzlicher Forderungsübergang nach SGB X (Auszüge)
  • StGB / StPO / OWiG (Auszüge)
  • Bußgeldkatalogverordnung- BKatV
  • Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht - FeV / FZV / StVZO
  • Berechnungsprogramme unter anderem zum Bußgeld, Promillerechner

Den juris PraxisKommentar können Sie zusätzlich offline als E-Book nutzen. Drei kostenfreie Downloads der E-Book-Ausgabe sind beim Kauf inbegriffen.

Der Online-Kommentar erlaubt neben der klassischen Navigation nach dem Inhaltsverzeichnis zusätzliche einen Einstieg über Mandatssituationen. Hier können Sie – ohne Eingabe von Suchbegriffen – im Straßenverkehrsrecht geläufige Kernthemen auswählen. Sie erhalten gebündelt alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die für den Sachverhalt relevant sind, und können direkt an die gewünschte Stelle der Kommentierung navigieren.

Relevante Änderungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung werden im Onlinekommentar laufend erfasst. Das innovative dreistufige Aktualisierungsmodell erlaubt den Autoren, schnell auf Veränderungen zu reagieren:

  • Stufe 1: Fortlaufende Einarbeitung von Aktualisierungshinweisen
  • Stufe 2: Überarbeitung einzelner Bereiche der Kommentierung, etwa bei umfangreichen Gesetzesänderungen oder bei gesteigerter Rechtsprechung
  • Stufe 3: Regelmäßige Komplettbearbeitung in Form von Neuauflagen

In die Neukommentierungen der Neuauflage wurden aus der 1. Auflage über 2.000 Aktualisierungshinweise eingearbeitet.

  • 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 20.04.2020 inklusive der strittigen Fragen zum Fahrverbot und zur Nichtigkeit des Bußgeldkatalogs
  • Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung v. 13.10.2021: unter anderem mit den Neuregelungen zum Regelfahrverbot ab 09.11.2021
  • StVO-ÄndVO v. 18.12.2020 mit der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung
  • Erläuterungen der Vorschriften zum "Automatisierten Fahren" (§§ 1a-l StVG)
  • Neuregelung zum § 315d StGB ("Verbotene Kraftfahrzeugrennen")
  • Erfahrungen mit der Reform des "Punktesystems" im Rahmen des § 4 StVG Fahreignungs-Bewertungssystems
  • Abrechnung auf Neuwagenbasis und fiktiver Schadensersatz nach § 249 BGB
  • Neukommentierungen des § 253 BGB ("Schmerzensgeld")
  • Internetbasierte Zulassung nach § 15a ff. FZV
  • Anforderungen an die Fahreignung nach Alkohol- und Drogenfahrten (§ 11 FeV)

Sowohl im Onlinekommentar als auch im E-Book können Sie alle zitierten Entscheidungen, Normen und Literaturnachweise per Klick direkt im Volltext aufrufen. So behalten Sie die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur stets im Blick. Die Verlinkungsdichte der juris PraxisKommentare ist bis heute einzigartig.

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