So stellt sich z. B. immer wieder die Frage der Grenzziehung zwischen Reparaturschaden und Totalschaden gerade bei der fiktiven Abrechnung. Aber auch die einzelnen Schadenpositionen bei der Abrechnung des Fahrzeugschadens (Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturkosten etc.) sind nicht minder problematisch. Und Ihre Mandanten erwarten im Normalfall aufwändige Erledigungen bis zur endgültigen Klärung des Vorgangs.
Es werden u. a. folgende Bereiche berücksichtigt:
- Grenzen der konkreten und fiktiven Reparaturkostenabrechnung
- Kürzungen von Schadensersatzleistungen durch (elektronische) Prüfberichte der Versicherungen (Fa. controlexpert etc.)
- Einzelne Abzugspositionen (Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten, UPE-Aufschläge, Reinigungskosten, Ersatzteilkosten, Lackierkosten etc.)
- Nutzungszeitraum und Fälligkeit bei fiktiver Abrechnung, Teilreparatur und 130%-Fällen
- Neuwertersatz, insbesondere bei Tageszulassung
- Totalschadenabrechnung und MwSt.
- Kaskoschadenprobleme, insb. Glasschaden, neue Versicherungsverträge mit Werkstattbindung und Quotenbildung nach der Schwere des Verschuldens
- Neue Kaskobedingungen und aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zu Kaskoschadenpositionen
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