juris Bundesrecht
Alle Normen innerhalb der Rechtsvorschriften werden konsolidiert im Volltext wiedergegeben.
Ihr Vorteil
Nachgewiesen werden neben den aktuell gültigen Normen auch die vorausgegangenen Fassungen sowie diejenigen Normen, die zwar verkündet, aber noch nicht in Kraft getreten sind. Alle vorhandenen Fassungen sind stichtagsbezogen mit einem Geltungsdatum abrufbar, zukünftige Fassungen mit dem Eintrag "Zukunft".
Hinweise auf noch nicht aufgenommene Neuverkündungen und Änderungen von Rechtsvorschriften werden in den jeweiligen Überschriftendokumenten bis zu dem genannten Datum nachgewiesen. Seit 2007 werden die Texte der einzelnen Rechtsvorschriften durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz bereits vor ihrer dokumentarischen Bearbeitung konsolidiert und in die Datenbank eingestellt. In einem zweiten Schritt werden sie dokumentarisch bearbeitet.
Die Inhalte
Im Einzelnen:
- die im Fundstellennachweis A (= der Beilage zum Bundesgesetzblatt Teil I) aufgeführten Gesetze, Rechtsverordnungen und sonstigen Bestimmungen des innerstaatlichen Bundesrechts
- die im Bundesgesetzblatt Teil II verkündeten Vorschriften, soweit innerstaatliches Recht betroffen ist
- die Vorschriften, die im Verkündungsteil des Bundesanzeigers und des Verkehrsblattes veröffentlicht werden
- der Text des Einigungsvertrages sowie den Nachweis der bibliographischen Angaben der Rechtsvorschriften, auf die das Bundesrecht verweist (landesrechtliche Vorschriften, EG-Recht, pp.)
- der Nachweis der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die aufgrund der Regelung in § 31 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) mit der Entscheidungsformel im BGBl. I veröffentlicht werden
Über die Verlinkung der Fundstellenangaben zu den Bundesgesetzblättern I und II gelangen Sie direkt zu den betreffenden Veröffentlichungen in den Bundesgesetzblättern im pdf-Format.
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