Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab. Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.
Das Gesamtwerk
Die Bände der 14. Auflage werden im juris Portal sukzessive ergänzt.
Bis dahin haben Sie Zugriff auf die Bände der 13. Auflage:
- Band 1: Einleitung; §§ 1-18
- Band 2: §§ 19-31
- Band 3: §§ 32-37
- Band 4: §§ 38-55
- Band 5: §§ 56-68g
- Band 6: §§ 69-79b
- Band 7: §§ 80-121
- Band 8: §§ 123-145d
- Band 9: §§ 146-173
- Band 10: §§ 174-210
- Band 11: §§ 211-231
- Band 12: §§ 232-241a
- Band 13: §§ 242-262
- Band 14: §§ 263-266
- Band 15: §§ 267-283d
- Band 16: §§ 284-305a
- Band 17: §§ 306-322
- Band 18: §§ 323a-330d
- Band 19: §§ 331-358
- Band 20: Völkerstrafgesetzbuch
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