juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:08.05.2026
Quelle:juris Logo
Norm:EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 9/2026 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 9/2026 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 9/2026 - DSA: Digital Services Coordinator veröffentlicht Tätigkeitsbericht 2025

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

seit Februar 2024 ist der Digital Services Act (DSA) in der gesamten EU gültig. Dieser zielt auf die Schaffung eines sicheren und vertrauenswürdigen Onlineumfelds ab. Dazu verpflichtet er die Anbieter digitaler Dienste unter Androhung von Strafen dazu, gegen illegale Inhalte und Desinformationen vorzugehen. Als zentrale Koordinierungsstelle für die Durchsetzung des DSA in Deutschland dient dabei der Digital Services Coordinator (DSC) in der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland über 2.000 Beschwerden über mögliche Verstöße gegen den DSA gemeldet. Wie die BNetzA am Donnerstag der vergangenen Woche mitteilte, betrafen die Beschwerden insb. die unzureichende Begründung bei Beschränkungen von Accounts, Inhalten oder Diensten, die Entfernung bzw. Nicht-Entfernung von Inhalten durch die Diensteanbieter sowie die Benutzerfreundlichkeit der Meldewege. Beschwerdegegner seien dabei überwiegend sehr große Onlineplattformen (VLOPs) mit Sitz in Irland gewesen, weshalb diese Beschwerden zur weiteren Bearbeitung an den irischen Koordinator für digitale Dienste übermittelt wurden. Der DSC selbst habe im Berichtszeitraum des Tätigkeitsberichts 2025 in seinem Zuständigkeitsbereich insgesamt 26 nationale Verwaltungsverfahren gegen Vermittlungsdienste eingeleitet und sich darüber hinaus an zahlreichen Verfahren der EU-Kommission gegen VLOPs beteiligt. Aus dem Tätigkeitsbericht geht außerdem hervor, dass der DSA im Berichtszeitraum drei Trusted Flagger zertifiziert hat. Bei diesen handelt es sich um vertrauenswürdige Hinweisgeber, die darauf spezialisiert sind, bestimmte Arten von illegalen Inhalten, wie Hassrede und terroristische Inhalte, zu identifizieren und an die Onlineplattformen weiterzugeben.

Derzeit herrscht national wie international eine hitzige Debatte um das Für und Wider der Regulierung von Social-Media-Plattformen. Vor diesem Hintergrund wurde Ende letzten Jahres Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon von HateAid, auch wegen ihrer Funktion als Trusted Flagger, durch die US-Regierung ein Einreiseverbot erteilt, mit der Begründung, dass es sich bei HateAid um eine „Zensurbehörde“ handle. Der Tätigkeitsbericht des DSC zeigt nun eindrucksvoll, in welchem Umfang in Deutschland von den Beschwerdemöglichkeiten des DSA Gebrauch gemacht wurde.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Dirk Heckmann mit den Folgen einer Täuschung durch Einsatz generativer KI in der Hochschulprüfung (VG Kassel, Urt. v. 25.02.2026 - 7 K 2515/25.KS) (Anm. 2).

Sodann ist Olga Stepanova mit einer Anmerkung zum Urteil des BAG zur betrieblichen Mitbestimmung bei der Einführung eines Headset-Systems vertreten (BAG, Beschluss v. 16.07.2024 - 1 ABR 16/23) (Anm. 3).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Christoph Halder zur Frage der Wiedereinsetzung bei Registrierungsfehlern beim besonderen elektronischen Steuerberaterpostfach (BFH, Urt. v. 09.09.2025 - VI R 24/24) (Anm. 4).

Klaus Lodigkeit bespricht ein Urteil des ArbG Mainz zu Schadensersatzansprüchen aufgrund der Weitergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit einem konzerninternen Arbeitgeberwechsel (ArbG Mainz, Urt. v. 13.08.2025 - 7 SLa 89/24) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Susan Lipeyko mit dem Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO gegen gerichtliche Sachverständige (OLG Stuttgart, Urt. v. 25.02.2026 - 4 U 342/25) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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