juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Erscheinungsdatum:14.08.2026
Quelle:juris Logo
Normen:EUV 2024/1689, EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 16/2026 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 16/2026 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 16/2026 - KIMVG: Kabinett beschließt Rechtsgrundlage für KI-Einsatz in Asyl- und Aufenthaltsverfahren

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

am Mittwoch vorletzter Woche, dem 29.07.2026, hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung (KI-Migrationsverwaltungsgesetz, KIMVG) beschlossen. Ziel der Gesetzesinitiative ist es, asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher und sicherer zu gestalten und dafür einen rechtssicheren, datenschutzkonformen Rahmen zu schaffen. Dabei beruht der Entwurf auf den Eckpunkten, die das Kabinett im November 2025 beschlossen hatte. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat bereits das Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (MDWG) verabschiedet.

Im Asylgesetz (AsylG) und im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) soll nun eine Rechtsgrundlage entstehen, um personenbezogene Daten zum Trainieren, Validieren und Testen von KI-Systemen zu verarbeiten. Dabei sei sicherzustellen, dass diskriminierende Algorithmen „weder herausgebildet noch verwendet werden“. Ein Verfahrensmonitoring soll es zudem erlauben, abgeschlossene Asylverfahren und die bisherige Entscheidungspraxis automatisiert auszuwerten, um „verallgemeinerungsfähige[…] Erkenntnisse“ zu gewinnen. Biometrische Daten bleiben davon ausgenommen. Schließlich soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) künftig im Einzelfall öffentlich zugängliche Internetdaten mit den Angaben im Asylantrag abgleichen dürfen, sofern begründete Zweifel an deren Richtigkeit bestehen. Die Ergebnisse sind manuell zu bewerten, und über die Anträge sollen dann weiterhin die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden.

Anhang III Nr. 7 KI-VO stuft KI-Systeme zur Prüfung von Asyl- und Visumanträgen sowie Aufenthaltstiteln als Hochrisikosysteme ein. Für sie gelten strenge Anforderungen wie Transparenz, Datenqualität und menschliche Aufsicht. Dazu kommen die erheblichen Vorgaben der DSGVO sowie verfassungsrechtliche Fragen. Das KIMVG liefert nun die nötige nationale Rechtsgrundlage, ob damit auch alle europäischen Anforderungen erfüllt werden können, wird sich zeigen müssen.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit einem Beschluss des LArbG Hamm zum Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur bei der Zustellung einer eingescannten, in Papierform erteilten vollstreckbaren Ausfertigung eines gerichtlichen Vergleichs über das beA (LArbG Hamm, Beschl. v. 30.04.2026 - 9 Ta 40/26) (Anm. 2).

Sodann ist Susan Lipeyko mit einer Anmerkung zur Zulässigkeit der Verarbeitung der Diagnosen in zur Erstattung eingereichten Rechnungen durch private Krankenversicherung vertreten (BVerwG, Urt. v. 06.03.2026 - 6 C 7.24) (Anm. 3).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Klaus Lodigkeit zur Frage der Impressumspflichten eines „Influencer-Accounts“ auf Instagram (OLG Hamburg, Urt. v. 21.05.2026 - 15 U 99/24) (Anm. 4).

Elias Wirth bespricht einen Beschluss des OLG Celle zur Bußgeldbemessung nach Art. 83 DSGVO (OLG Celle, Beschl. v. 18.12.2025 - 3 Orbs 113/25) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Piotr Maluszczak mit den Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen nach der DSGVO gegenüber Behörden (VG Osnabrück, Urt. v. 30.06.2026 - 7 A 281/23) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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